AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1.Geltungsbereich

2. Auskünfte, Beratungen, Eigenschaften der Produkte

  1. Auskünfte und Beratung sowie sonstige Leistungen durch uns erfolgen ausschließlich aufgrund unserer bisherigen Erfahrung.
  2. Unsere Produktbeschreibungen und -angaben stellen keine Beschaffenheits-oder Haltbarkeitsgarantie im Sinne des § 434 BGB dar, es sei denn, dass wir dies dem Besteller zuvor ausdrücklich schriftlich bestätigt haben oder eine Eigenschaft in einem schriftlichen Kaufvertrag mit dem Kunden aufgeführt ist.
  3. Garantie gilt nur dann als von uns übernommen, wenn wir eine Eigenschaft oder Leistung schriftlich als „garantiert“ bezeichnet haben.
  4. Eine Haftung für die Verwendbarkeit unserer Produkte zu dem vom Kunden in Aussicht genommenen Verwendungszweck übernehmen wir nur, wenn wir dies schriftlich vereinbart haben.

3. Angebot und Vertragsabschluß

  1. Unsere Angebote, Angebotsprospekte (Preislisten, Internetangebote etc.) sind freibleibend und unverbindlich. Sie stellen lediglich die Aufforderung an den Kunden dar, einen entsprechenden Auftrag zu erteilen. Ein Vertrag kommt -unter Geltung der nachfolgenden Bedingungen -erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung zustande. Gleiches gilt für Ergänzungen oder Nebenabreden.
    Bei sofortiger Lieferung bzw. Leistungserbringung kann unsere Bestätigung durch unsere Rechnung oder einen Lieferschein ersetzt werden.
  2. Die zu den Angeboten gehörigen Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
  3. Mit seiner Bestellung gibt der Besteller ein verbindliches Kaufangebot ab, welches wir durch schriftliche Bestätigung oder durch die Übersendung des bestellten Artikels annehmen.
  4. Für den Inhalt und die Ausführungen des Vertrages sind die in einem beiderseitig unterschriebenen Vertragsdokument oder in einer Auftragsbestätigung von uns spezifizierten Leistungen maßgebend.
  5. Etwaige von uns gestellte Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Besteller veranlasst sind, werden auch dann berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Insoweit gelten diese Bedingungen bereits vor Auftragserteilung.

4. Lieferungen

  1. Lieferungen erfolgen nachden Spezifikationen in der bei Vertragsabschluss aktuellen Version. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, liegt die Verantwortung für die Auswahl bestellter Produkte und für die mit ihnen vom Kunden beabsichtigten Ergebnisse sowie für das Zusammenwirken einzelner Komponenten allein bei dem Kunden.
  2. Fertigungsbedingte Mehr-oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Menge sind zulässig.
  3. Vom Kunden gewünschte Lieferzeiten sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. Alle Vereinbarungen über die Lieferzeit stehen im Übrigen unter dem Vorbehalt unserer rechtzeitigen Selbstbelieferung, sofern wir nicht die nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch den Lieferanten zu vertreten haben.
  4. Falls keine anderslautende Vereinbarung getroffen wird, nehmen wir den Versand nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten für den Kunden vor. Die Transportgefahr trägt der Besteller. Verzögert sich eine Lieferung durch Umstände, die der Besteller zu vertreten hat, geht die Gefahr bereits mit der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
  5. Wir behalten uns die Möglichkeit von Teillieferungen vor, es sei denn, die Teillieferung ist für den Kunden offensichtlich nicht von Interesse.
  6. Der Besteller kommt mit der Abnahme in Verzug, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Fertigstellungsmeldung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung den Auftragsgegenstand abgeholt/abgenommen hat. Im Falle der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch machen.

5. Liefer-und Leistungszeitangaben

  1. Unsere Liefer-und Leistungszeitangaben erfolgen nach bestem Ermessen auf der Grundlage der jeweiligen Liefer-und Auftragslage. Die Angaben sind nur als annähernd zu betrachten, sofern nicht ausdrücklich eine schriftliche und verbindliche Zusage für bestimmte Leistungszeiten gemacht wird.
  2. Lieferzeiten beziehen sich immer auf das Versanddatum der Ware bzw. der Bereitstellung der Ware zur Abholung. Sie gelten als eingehalten, wenn die Ware zu diesem Zeitpunkt das Werk verlässt oder die Lieferbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wird.
  3. Liefer-und Leistungszeiten verlängern sich in angemessenem Umfang, wenn wir an der Erfüllung unserer Verpflichtungen durch höhere Gewalt oder sonstige unvorhersehbare und außergewöhnliche Ereignisse gehindert werden, die trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abgewendet werden können. Als Ereignisse im Sinne von Satz 1 gelten insbesondere Krieg, Aufruhr, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen sowie andere nicht vorhersehbare Betriebsstörungen, auch bei Zulieferern. In diesen Fällen ist der Besteller nicht berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und / oder Schadensersatz geltend zu machen. Sofern solche Ereignisse uns die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer-oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer-oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.
  4. Durch nachträglich vom Kunden gewünschte Änderungen verlängert sich die Liefer-und Leistungszeit ebenfalls in angemessenem Umfang.
  5. Die Einhaltung der Liefer-und Leistungszeiten setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Vertrags-und Mitwirkungspflichten des Kunden voraus. Bei Verzug des Kunden wird die Liefer-und Leistungszeit unterbrochen.
  6. Bei Überschreitung verbindlicher Lieferfristen hat der Besteller uns eine angemessene Nachfrist zu gewähren, die drei Wochen nicht unterschreiten darf.
  7. Wird die Lieferfrist einschließlich der angemessenen Nachfrist nicht eingehalten, haftet der Unternehmer ausschließlich für den Rechnungswert der Warenmenge, die nicht fristgerecht geliefert wurde, maximal in Höhe des negativen Interesses.

6. Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Besteller stellt uns vor Fertigung der bestellten Waren vollständige Konstruktionsunterlagen, insbesondere Muster und Zeichnungen. Der Besteller wird uns zudem während der Vorbereitung und der Durchführung der Leistungen jede notwendige und zumutbare Unterstützung gewähren.
  2. Der Besteller hat für die notwendige und rechtzeitige Mitwirkung der von ihm beauftragten oder mit ihm verbundenen Unternehmen (Planern) einzustehen. Das betrifft vor allem die Bereitstellung aller notwendigen Informationen oder Daten. Uns trifft insoweit keine (Planungs-/Konstruktions-) Verantwortung, insbesondere falls es mangels Mitwirkung zu Verzögerungen oder Leistungsstörungen kommt.

7. Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nicht ausdrücklich Anderes vereinbart, erfolgt die Berechnung der Vergütung auf der Grundlage unserer am Tage des Vertragsabschlusses allgemein gültigen Preise.
  2. Wir behalten uns bei Dauerschuldverhältnissen eine Anpassung der vereinbarten Preise vor, sofern eine entsprechende Kostensteigerung eintritt.
  3. Alle Preise verstehen sich ab Werk in Euro zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Verpackung, Porto, Versicherung und sonstige Versandkostensind nicht eingeschlossen und werden zusätzlich in Rechnung gestellt.
  4. Alle Zahlungen sind sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsweise vereinbart wurde.
  5. Nicht bare Zahlungen erfolgen lediglich erfüllungshalber und gelten erst mit unwiderruflicher Gutschrift als Zahlung. Kosten der Einziehung und Einlösung gehen zu Lasten des Kunden.
  6. Vom Zeitpunkt des Zahlungsverzuges an können wir, vorbehaltlich weitergehender Ansprüche, Verzugszinsen gegenüber Unternehmern in Höhe von 9%-Punkten über dem Basiszinssatz sowie pauschale Verzugskosten von 40,00 EUR berechnen. Die Geltendmachung und der Nachweis eines höheren Schadens bleibt hiervon unberührt.
  7. Bei Eintritt von Tatsachen, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit oder -bereitschaft eines Kunden begründen (z.B. bei Nichteinlösung eines Schecks oder einer Lastschrift sowie bei einem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden) und beiZahlungsverzug sind wir berechtigt, die Ausführung von Lieferungen und Leistungen bis zur vollständigen Vorauszahlung oder angemessenen Sicherheitsleistung zurückzustellen. Kommt der Besteller einer entsprechenden Aufforderung nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, sind wir berechtigt, von dem Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.

8. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben alle gelieferten Waren und Warenteile in unserem Eigentum.
  2. Ist der Besteller ein Unternehmer oder eine juristische Person, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, bleibt der Eigentumsvorbehalt auch bestehen, für Forderungen unseres Unternehmens gegen den Kunden aus der laufenden Geschäftsbeziehung bis zum Ausgleich von im Zusammenhang mit der Bestellung stehenden Forderungen.
  3. Der Besteller hat die Ware pfleglich zu behandeln, solange sie in unserem Vorbehaltseigentum steht. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden -insbesondere bei Zahlungsverzug -sind wir berechtigt und ermächtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Kunden wieder zurückzunehmen. Soweit die Vorbehaltsware nicht mehr im Besitz des Kunden ist, tritt der Besteller schon jetzt seine Herausgabeansprüche gegen Dritte an uns ab. In dieser Zurücknahme oder dem Rücknahmeverlangen liegt kein Rücktritt vom Vertrag, solange dies nicht ausdrücklich von uns so erklärt wird oder zwingende gesetzliche Vorschriften nichts anderes besagen.
  4. Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Verbindung oder Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Dies gilt jedoch nur, solange er seinen Verpflichtungen uns gegenüber fristgerecht nachkommt. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen der Vorbehaltsware sind dem Kunden untersagt.
  5. Bei Verarbeitung, Umbildung oder Verbindung werden wir Eigentümer bzw. Miteigentümer der neuen Sache.
  6. Veräußert der Besteller die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware, tritt er bereits im Voraus sämtliche Ansprüche und Forderungen aus der Weiterveräußerung bis zur vollständigen Tilgung aller unserer Forderungen zur Sicherungan uns ab. Wird die in unserem Vorbehaltseigentum stehende Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Waren -auch zu einem Gesamtpreis -abgegeben, so erstreckt sich die Abtretung an uns auf den Teil der Forderung, der dem Verhältnis des Wertes des (Mit-)Eigentums von uns entspricht. Wir nehmen diese Abtretung an.
  7. Eine Weiterveräußerung der Waren oder Warenteile an einen Dritten vor vollständiger Bezahlung ist nicht zulässig, wenn der Dritte die Abtretung der gegen ihn gerichteten Forderung des Kunden ausgeschlossen hat.
  8. Der Besteller ist bis auf Widerruf zur Einziehung der abgetretenen Forderungen ermächtigt. Wir werden von unserem Widerrufsrecht keinen Gebrauch machen, solange der Besteller seinen Pflichten ordnungs-und fristgemäß nachkommt und nicht in Insolvenz fällt oder zahlungsunfähig wird. Der Besteller hat die eingezogenen Beträge bis zum Ausgleich der gesicherten Forderungen gesondert für uns zu halten.
  9. Auf unser Verlangen hat der Besteller die Abtretung Dritten bekanntzugeben und uns alle zur Einziehung der abgetretenen Forderungen erforderlichen Angaben und Unterlagen zukommen zu lassen. Wir sind berechtigt, die Abtretung gegenüber Dritten offenzulegen.
  10. Bei einer Pfändung oder jeder anderen Beeinträchtigung unserer Rechte durch Dritte, insbesondere bei Zugriffen auf die Vorbehaltsware, hat der Besteller den Dritten auf unsere Rechte hinzuweisen und uns unverzüglich zu informieren. Kosten und Schäden durch die Verletzung dieser Pflicht trägt der Besteller.
  11. Übersteigt der Wert derfür uns bestehenden Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 %, geben wir die uns zustehenden Sicherheiten nach Wahl des Kunden -falls der Besteller kein Wahl trifft, nach eigener Wahl -in Teilen frei.

9. Gewährleistung

  1. Ansprüche des Käufers wegen Sachmängeln verjähren in einem Jahr ab Übergabe/Ablieferung des Kaufgegenstandes an den Kunden. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche wegen der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit und/oder Schadensersatzansprüche aufgrund von grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachten Schäden durch den Verkäufer. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
  2. Der Besteller hat die Ware unverzüglich nach Anlieferung auf Mangelfreiheit zu überprüfen. Mängel sind unsunverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich mitzuteilen. Werden offensichtliche Mängel nicht, nicht rechtzeitig oder nicht formgerecht gerügt, so entfällt diesbezüglich die Gewährleistung.
  3. Der Besteller hat Anspruch auf Nacherfüllung, wobei wir unsdas Recht vorbehalten, den Mangel zu beseitigen oder mangelfreien Ersatz zu liefern. Hierfür wird uns für jeden Mangel eine angemessene Nachfrist gesetzt, welche zwei Wochen nicht unterschreiten darf.
  4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, sind wir zu einer wiederholten Nacherfüllung berechtigt. Auch im Falle einer wiederholten Nacherfüllung entscheiden wir zwischen Neulieferung oder Mangelbeseitigung.
  5. Der Besteller ist erst dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Nacherfüllung wiederholt fehlgeschlagen ist.
  6. Soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart ist, dienen die in Auftragsbestätigungen, Prospekten und sonstigen Unterlagen enthaltenen Angaben und Abbildungen nur zur bloßen Produktbeschreibung. Zugesicherte Eigenschaften müssen von uns ausdrücklich und schriftlich als "Zusicherung" gekennzeichnet sein.
  7. Beanstandete Ware darf nur nach vorheriger Abstimmung mit uns zurückgesandt werden. Mängel eines Teils der Lieferung oder Leistung berechtigen den Kunden nicht zur Beanstandung der Gesamtleistung, sofern die Brauchbarkeit der fehlerfreien Leistungsteile nicht beeinträchtigt wird.
  8. Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Liefergegenstand oder die erbrachte Leistung vom Kundenoder von dritter Seite verändert oder unsachgemäß bedient oder behandelt wurde.

10. Haftung

  1. Für Schäden aus Vertragsverletzung oder unerlaubter Handlung haften wir nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Das gilt nicht bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder Garantien betreffend oder bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Der Schaden ist auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Gleiches gilt für Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.
  2. Für den Fall einer von uns oder unseren Vertretern oder Erfüllungsgehilfen zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung haften wir auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung. Bei einfacher Fahrlässigkeit gilt die Haftungsbegrenzung in Abs. 1 entsprechend. Das Gleiche gilt für den Ersatz des Verzugsschadens.
  3. Ist der Schaden von einem Dritten verursacht, dessen wir uns als Erfüllungsgehilfen bedienen, so ist der Besteller verpflichtet, seine Schadensersatzansprüche zunächst gegenüber dem Dritten -notfalls gerichtlich -geltend zu machen, bevor er uns in Anspruch nehmen kann.
  4. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haften wir nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kunden, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung.
  5. Wir haften grundsätzlich nicht für Pflichtverletzungen, welche aus Werkleistungen resultieren, die gemäß der vom Besteller geprüften Zeichnungen, Druckvorlagen oder Muster, welche vom Besteller als Fertigungsunterlagen freigegeben wurde, erbracht wurden. Für die konstruktive Gestaltung und Richtigkeit der reproduzierten Vorlagen haftet der Unternehmer nicht.
  6. Insbesondere wird bei der Erbringung von Werkleistungen nach Vorgabe des Bestellers die Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter ausgeschlossen. Wir übernehmen keine Prüfungspflicht im Hinblick auf Schutzrechte Dritter.

11. Aufrechnung/Zurückbehaltung

12. Datenschutz

13. Erfüllungsort / Gerichtsstand / anwendbares Recht

  1. Erfüllungsort für beide Seiten ist der Sitz unserer Niederlassung in Großröhrsdorf.
  2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist ebenfalls der Sitz unserer Niederlassung in Großröhrsdorf (Amtsgericht Kamenz oder Landgericht Görlitz -Außenkammer Bautzen). Wir bleiben jedoch berechtigt, den Kunden auch vor einem anderen, gesetzlich zuständigen Gericht in Anspruch zu nehmen.
  3. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

14. Schlussbestimmungen

  1. Eine Abtretung oder Übertragung von Rechten und/oder Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
  2. Änderungen und Ergänzungen der getroffenen Vereinbarungen und dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nicht Vertragsbestandteil.
  3. Sollte eine oder mehrere dieser Bestimmungen unwirksam sein oder werden, oder sollte der auf ihrer Grundlage abgeschlossene Vertrag eine Regelungslücke aufweisen, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Vereinbarung werden die Vertragspartner diejenige Regelung treffen, die dem wirtschaftlich Gewollten am nächsten kommt.

Großröhrsdorf, Stand Januar 2020